Vermieter: Britta Helberg, Iltisweg 1, D-27607 Geestland
Anreisetag ab 16.00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr erfolgen. Andere An- und
Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
Außerdem wird eine Kaution i.H.v. 100€ erhoben. Diese wird nach der Abreise innerhalb von 7 Werktagen zurückerstattet. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag
zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten (für Wasser, Strom, Gas) PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben. Kostenlose Stornierungen sind nicht möglich, wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Wir bitten Sie draußen zu rauchen. Wenn während
des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen
Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern. Das Ferienhaus muss besenrein übergeben werden. Sollte der Hausmüll nicht entsorgt wurden sein berechnen wir hierfür 7,50€ und sollte die Geschirrspülmaschine nicht ausgeräumt sein fallen Kosten i.H.v. 15€ an. Diese Kosten werden nach Abreise mit der geleisteten Kaution verrechnet.
5. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
6. Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist bei der Behebung der Probleme, soweit dies möglich ist, behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
7. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am
nähesten kommt. Es gilt polnisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist die Stadt Swinemünde
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